Nachrichten-Details

Corona-Regelungen beim Gottesdienstbesuch

von Webmaster

Nach dem aktuellen kirchlichen Schutzkonzept unseres Bistums vom 1.11.2021 sind folgende Infektionsschutzmaßnahmen während des Gottesdienstbesuches einzuhalten (Auszug):

  • Tragen einer qualifizierten Mund-Nase-Bedeckung (FFP2 od. OP-Masken) während des gesamten Gottesdienstes vom Betreten bis zum Verlassen des Kirchenraumes. Kinder und Jugendliche im Alter von sechs Jahren bis zum vollendeten 16. Lebensjahr können anstelle einer qualifizierten MNB auch eine einfache MNB („Stoffmaske“) verwenden. Für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres gilt die Verpflichtung zum Tragen einer MNB nicht. Am Sitzplatz kann die MNB abgenommen werden.
  • Gemeindegesang ist möglich.
  • Während des Gottesdienstes ist jederzeit ein Mindestabstand von 1,5m zu haushaltsfremden Personen einzuhalten, besonders auch beim Betreten und Verlassen der Kirche und beim Kommuniongang. Gottesdienstbesucher haben bei der Suche nach einem Sitz- oder Stehplatz darauf zu achten, dass durch die Wahl des Platzes der Mindestabstand zu den Nachbarn in alle Richtungen nicht verkürzt wird. Benutzen Sie nur die markierten Sitzplätze!
  • Händedesinfektion beim Betreten und Verlassen des Kirchenraumes.
  • Menschen, die zu einer Corona-Risikogruppe gehören und noch nicht geimpft sind, werden aus Gründen des Selbstschutzes gebeten, auf den Gottesdienstbesuch zu verzichten. Die Dispens von der Erfüllung des Sonntagsgebotes bleibt bis auf weiteres erteilt.
  • Von der Teilnahme am Gottesdienst auszuschließen sind Menschen mit Symptomen einer COVID-19-Erkrankung oder jeglichen Erkältungssymptomen, soweit dies durch Sichtkontrolle beim Zutritt erkennbar ist. Im Zweifel ist der Zutritt nicht gestattet. Hierüber entscheidet der Ordner.
  • Bei Zuwiderhandlungen gegen die Infektionsschutzregeln ist nach erfolgloser Ermahnung ein Hausverbot auszusprechen.
  • Es sind so viele Gottesdienstbesucher erlaubt, wie es markierte Sitzplätze unter Einhaltung des Mindestabstandes in den Kirchen gibt. Durch die Teilnahme von Gottesdienstbesuchern, die die 3G-Anforderungen erfüllen, erhöht sich die maximal zulässige Teilnehmerzahl NICHT. Dies bedeutet für unsere Kirchen:
    • Wachstedt 65 Personen
    • Büttstedt   80 Personen
    • Küllstedt   130 Personen
    • Bickenriede  130 Personen

Wir bitten alle Gottesdienstbesucher um Beachtung der Regelungen! Vielen Dank!

Zurück