Nachrichten-Details

Gottesdienste und Vermeldungen 09.01. bis 16.01.2022

von Webmaster

Gottesdienstordnung und Vermeldungen in der Woche vom 09.01. bis 16.01.2022

Ein Klick auf die Grafik öffnet das Dokument in einer Leseansicht. Mit dem untenstehenden Link können Sie alle Seiten als PDF-Dokument herunterladen.

Nach dem aktuellen kirchlichen Schutzkonzept unseres Bistums vom 25.11.2021 sind folgende Infektionsschutzmaßnahmen während des Gottesdienstbesuches einzuhalten (Auszug):

  • Zutritt zum Gottesdienst haben nach der 3G-Regel nur Geimpfte, Genesene und Getestete, dies ist durch Vorlage eines gültigen Zertifikats bzw. Negativ-Testergebnisses nachzuweisen. Diese Regel gilt auch für Gottesdienste im Freien.
    Die Kontrolle der Zertifikate erfolgt vor Betreten der Kirche durch die Ordner. Bitte halten Sie Ihre Nachweise zur Kontrolle bereit. Schüler bis 18 Jahre erfüllen ihr "G" mit dem Nachweis der regelmäßigen Testungen in der Schule.
  • Zur Registrierung muss eine Gottesdienstregistrierungskarte ausgefüllt und der 3G-Status mit Unterschrift versichert und bestätigt werden. Dies kann schon zu Hause geschehen. Die Karten können hier heruntergeladen werden.
  • Tragen einer qualifizierten Mund-Nase-Bedeckung (FFP2 od. OP-Masken) während des gesamten Gottesdienstes vom Betreten bis zum Verlassen der Kirche.
    Für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres gilt die Verpflichtung zum Tragen einer MNB nicht. Die Maske darf am Platz NICHT mehr abgenommen werden.
  • Gemeindegesang ist möglich mit Maske.
  • Während des Gottesdienstes ist jederzeit ein Mindestabstand von 1,5m zu haushaltsfremden Personen einzuhalten, besonders auch beim Betreten und Verlassen der Kirche und beim Kommuniongang. Gottesdienstbesucher haben bei der Suche nach einem Sitz- oder Stehplatz darauf zu achten, dass durch die Wahl des Platzes der Mindestabstand zu den Nachbarn in alle Richtungen nicht verkürzt wird. Benutzen Sie nur die markierten Sitzplätze!
  • Händedesinfektion beim Betreten und Verlassen des Kirchenraumes.
  • Menschen, die zu einer Corona-Risikogruppe gehören und noch nicht geimpft sind, werden aus Gründen des Selbstschutzes gebeten, auf den Gottesdienstbesuch zu verzichten. Die Dispens von der Erfüllung des Sonntagsgebotes bleibt bis auf weiteres erteilt.
  • Von der Teilnahme am Gottesdienst auszuschließen sind Menschen mit Symptomen einer COVID-19-Erkrankung oder jeglichen Erkältungssymptomen, soweit dies durch Sichtkontrolle beim Zutritt erkennbar ist. Im Zweifel ist der Zutritt nicht gestattet. Hierüber entscheidet der Ordner.
  • Bei Zuwiderhandlungen gegen die Infektionsschutzregeln ist nach erfolgloser Ermahnung ein Hausverbot auszusprechen.
  • Es sind so viele Gottesdienstbesucher (3G) erlaubt, wie es markierte Sitzplätze unter Einhaltung des Mindestabstandes in den Kirchen gibt. Dies bedeutet für unsere Kirchen:
    • Wachstedt 65 Personen
    • Büttstedt   80 Personen
    • Küllstedt   130 Personen
    • Bickenriede  130 Personen

Wir bitten alle Gottesdienstbesucher um Beachtung der Regelungen! Vielen Dank! 

 

Zurück