Gottesdienste und Vermeldungen KW 30-21
von Webmaster
Gottesdienstordnung und Vermeldungen in der Woche vom 25.07. bis 01.08.2021
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Wir freuen uns über sinkende Covid19-Infektionszahlen. Nach der aktuellen Thüringer Verordnung vom 01.07.21 sowie dem kirchlichen Schutzkonzept unseres Bistums sind weiterhin folgende Infektionsschutzmaßnahmen während des Gottesdienstbesuches einzuhalten:
- Registrierung der Gottesdienstbesucher mit Name, Wohnort und Telefonnummer auf ausliegender Liste bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen.
- Tragen einer qualifizierten Mund-Nase-Bedeckung (FFP2 od. OP-Masken) während des gesamten Gottesdienstes in geschlossenen Räumen. Am Sitzplatz kann die MNB abgenommen werden muss zum Gesang jedoch wieder aufgesetzt werden.
- Bei Gottesdiensten im Freien ist der gemeinsame Gesang erlaubt. In geschlossenen Gottesdiensträumen ist der gemeinsame Gesang nur mit aufgesetzter Mund-Nasen-Bedeckung erlaubt.
- Während des Gottesdienstes ist jederzeit ein Mindestabstand von 1,5m zu haushaltsfremden Personen einzuhalten, besonders auch beim Betreten und Verlassen der Kirche und beim Kommuniongang. Benutzen Sie nur die markierten Sitzplätze!
- Händedesinfektion beim Betreten und Verlassen des Kirchenraumes.
- Es sind so viele Gottesdienstbesucher erlaubt, wie es markierte Sitzplätze unter Einhaltung des Mindestabstandes in den Kirchen gibt. Dies bedeutet für unsere Kirchen:
- Wachstedt 65 Personen
- Büttstedt 80 Personen
- Küllstedt 130 Personen
- Bickenriede 130 Personen
- Bei Gottesdiensten im Freien entfällt bei einer Inzidenz unter 35 die Personenbeschränkung sowie die Kontaktnachverfolgung.