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Gottesdienste und Vermeldungen KW 39-21

von Webmaster

Gottesdienstordnung und Vermeldungen in der Woche vom 26.09. bis 03.10.2021

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Nach dem aktuellen kirchlichen Schutzkonzept unseres Bistums sind weiterhin folgende Infektionsschutzmaßnahmen während des Gottesdienstbesuches einzuhalten:

  • Registrierung der Gottesdienstbesucher mit Name, Wohnort und Telefonnummer auf ausliegender Liste bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen.
  • Tragen einer qualifizierten Mund-Nase-Bedeckung (FFP2 od. OP-Masken) während des gesamten Gottesdienstes in geschlossenen Räumen. Am Sitzplatz kann die MNB abgenommen werden, muss zum Gesang jedoch wieder aufgesetzt werden.
  • Bei Gottesdiensten im Freien ist der gemeinsame Gesang erlaubt. In geschlossenen Gottesdiensträumen ist der gemeinsame Gesang nur mit aufgesetzter Mund-Nasen-Bedeckung erlaubt.
  • Während des Gottesdienstes ist jederzeit ein Mindestabstand von 1,5m zu haushaltsfremden Personen einzuhalten, besonders auch beim Betreten und Verlassen der Kirche und beim Kommuniongang. Benutzen Sie nur die markierten Sitzplätze!
  • Händedesinfektion beim Betreten und Verlassen des Kirchenraumes.
  • Es sind so viele Gottesdienstbesucher erlaubt, wie es markierte Sitzplätze unter Einhaltung des Mindestabstandes in den Kirchen gibt. Dies bedeutet für unsere Kirchen:
    • Wachstedt 65 Personen
    • Büttstedt   80 Personen
    • Küllstedt   130 Personen
    • Bickenriede  130 Personen
  • Bei Gottesdiensten im Freien entfällt die Personenbeschränkung sowie die Kontaktnachverfolgung.

 

 

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