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Maskenpflicht während des Gottesdienstbesuches

von Webmaster

Ergänzend zu den seit Mai diesen Jahres geltenden Hygiene- und Infektionsschutzbestimmungen ergehen für den Gottesdienstbesuch folgende Hinweise:

1. Während des gesamten Gottesdienstes ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

2. Der Mindestabstand von 1,5 m in alle Richtungen ist unbedingt einzuhalten. Bei der Sitzplatzwahl ist darauf zu achten, dass der Mindestabstand zum Sitznachbarn nicht verkürzt wird.

3. Auf Gemeinde- und Chorgesang ist weitestgehend zu verzichten.

4. Bankheizungen werden spätestens 15 min vor dem Gottesdienst ausgeschaltet und bleiben während des Gottesdienstes ausgeschaltet.

 

Alle Regelungen im Wortlaut können im beigefügten Dokument nachgelesen werden.

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