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Kircheneintritt /Kirchenaustritt / Konversion

2.13 Kircheneintritt usw (2)

 

Kircheneintritt / Konversion

In der Regel erfolgt der Kircheneintritt durch die Taufe. Handelt es sich um einen Übertritt von einer anderen christlichen Kirche, spricht man von Konversion. Soll der Kircheneintritt nach zuvor erfolgtem Kirchenaustritt erfolgen, so spricht man von Rekonziliation. 


In diesem Fall gilt es, den Austritt rückgängig zu machen. Dazu muss geklärt werden, warum der Kirchenaustritt erfolgt ist und ob die Gründe, die zum Austritt geführt haben nun nicht mehr vorliegen oder nicht mehr für so gewichtig empfunden werden. Bitte wenden Sie sich dazu an den Pfarrer und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin.

 

Von Konversion spricht man, bei einem Übertritt von einer christlichen Konfession zu einer anderen. Die Motive für einen solchen Schritt können vielschichtig sein. Oft wird ein vertieftes Glaubensverständnis und Glaubensleben ausschlaggebend sein oder auch das Leben in einer gemischtkonfessionellen Partnerschaft. 


Wenn Sie erwägen zur katholischen Kirche überzutreten, sollten Sie zunächst das Gespräch mit einem Vertreter der Glaubensgemeinschaft, der Sie bisher angehört haben, suchen, um so zu klären, ob ihre Ansichten über Ihre bisherige religiöse Heimat gut begründet sind. Danach sollten Sie das Gespräch mit einem katholischen Seelsorger Ihres Vertrauens suchen, um zu klären, inwieweit Ihr Glaubensverständnis dem der katholischen Kirche entspricht. 

 


Bild_Siehaben Fragen_Kirchenaustritt_by_Yohanes_Vianey_Lein_pfarrbriefservice

Kirchenaustritt

Wer die Taufe empfängt, gehört unwiderruflich zur Gemeinschaft mit Jesus Christus und zur Gemeinschaft der Kirche, also all derer, die an Jesus Christus glauben. Nach kirchlichem Verständnis spricht man deshalb nicht von einer „Mitgliedschaft“, sondern von der Zugehörigkeit zur katholischen Kirche.


Durch den einmaligen und unwiderruflichen Charakter der Taufe gibt es keine Kündigung, keinen „Austritt“ aus der Gemeinschaft der Gläubigen. Weil die Taufe eine Zusage Gottes ist, können Menschen sie nicht aufheben oder rückgängig machen. Deshalb erhält man nach einer möglichen Wiederaufnahme („Wiedereintritt“) auch keine zweite Taufe.


Ein sogenannter "Kirchenaustritt" meint den Verwaltungsakt, der in Deutschland vor dem Standesamt möglich ist durch die Erklärung der bzw. des Gläubigen, dass sie / er nicht mehr zur bisher angegebenen Religionsgemeinschaft gehören will.


Äußerlich dokumentiert sich der Kirchenaustritt durch den Wegfall der Kirchensteuer. Doch mit der Erklärung des Kirchenaustritts hat sich der Einzelne auch außerhalb der sichtbaren kirchlichen Gemeinschaft gestellt und damit vom Empfang der Sakramente ausgeschlossen. Auch kann er keine kirchlichen Ämter oder Dienste (z. B. Pate bei Taufe oder Firmung) übernehmen. Schließlich gibt es für Menschen, die aus der Kirche ausgetreten sind, kein kirchliches Begräbnis, wenn nicht vor dem Tod Zeichen der Aufgeschlossenheit für den Glauben und der Reue über den Schritt der Distanzierung von der Kirche gegeben wurden.


Die Gründe für die Abkehr von der Kirche sind vielfältig, meistens sind sie nicht einmal mit einer Absage an den christlichen Glauben verbunden. Oft wird die Kirchensteuer als Austrittsgrund genannt, obwohl über diese Form des Solidarbeitrags der Kirchenmitglieder mehr Gerüchte existieren als Faktenwissen. Wir sind uns dessen bewusst, dass manchmal sogar Kränkungen und Verletzungen durch Mitglieder oder Verantwortliche der Kirche selbst der Grund für den Weggang sein können.


Die Kirche urteilt nicht über innere Beweggründe, die zu diesem Schritt führen. Sie respektiert die persönliche Entscheidung. Dabei muss sie sich auch selbst prüfen, wo sie Ärgernis gegeben hat und Anlass für die Austrittserklärung gewesen ist.


Zögern Sie bitte nicht, bevor Sie den Schritt aus der Kirche tun, das Gespräch zu suchen Sie können uns aber auch eine E-Mail ) senden.