Gremien
Die Pfarrei geht vom Territorialprinzip aus – sie umfasst ein bestimmtes Gebiet. Sie hat einen kanonischen Pfarrer und ist so Zentrum der sakramentalen Gestalt der Kirche. In der Feier der Eucharistie wird die Einheit mit der Gesamtkirche dargestellt und erfahrbar und die Gläubigen in die Gemeinschaft mit Jesus Christus hineingenommen. Die Grunddienste der Kirche in Liturgie, Diakonie und Martyria sollen in der Pfarrei geleistet werden. Hauptamtliche pastorale Mitarbeiter und die Verwaltung sind auf dieser Ebene angesiedelt. Die Vertretung der Pfarrei als Rechtsperson übernimmt ausschließlich der Kirchenvorstand gemäß § 4 KVVG. Die Kirchorte als Gemeinschaft der Gläubigen vor Ort sichern die Zugehörigkeit und persönliche Beheimatung unter dem Dach großer Pfarreien. So wächst das Engagement für die Gestaltung der eigenen kirchlichen Wirklichkeit. Kirchorte können verschiedene Formen haben. Oft konstituieren sie sich um einen konkreten Kirchturm. Mehrere Kirchorte können sich zu einem Kirchort zusammenschließen. Das Engagement in den Kirchorten gestaltet sich entsprechend der Größe und den Charismen der dort Beheimateten. Dieses Engagement soll und darf in Eigeninitiative geschehen. Neben diesen Kirchorten gibt es andere. Diese können Einrichtungen der Caritas, Initiativen, Gemeinschaften etc. sein. Um in diesen Strukturen Formen der Beteiligung der Getauften und Gefirmten zu ermöglichen, gibt es die Gremien im Bistum Erfurt, die sich in der Geschichte bewährt haben:
Insgesamt soll die Arbeit der Gremien in guter Gemeinschaft mit dem Pfarrer und den hauptamtlichen Mitarbeitern ermöglichen, dass die Getauften und Gefirmten in den Kirchorten persönlich und als Gemeinschaft im Leben Zeugnis vom Evangelium geben, dass sie sich versammeln und so in ihrem Glauben stärken können und dass sie die sakramentale Verbundenheit mit der Gesamtkirche erfahren.